Kündigung Risikolebensversicherung Muster

Kündigung der Risikolebensversicherung

Prinzipiell muss eine Risikolebensversicherung eine Mindestvertragslaufzeit erfüllt haben, bevor diese gekündigt werden kann. Nach einem Jahr kann die Versicherung mit einer Frist von 4 Wochen zum nächsten Monat gekündigt werden. Zu beachten ist, dass bei einer etwaigen Versicherung eine Auszahlung nur erfolgt, wenn der Todesfall des Versicherungsnehmers eintritt und der Vertrag Bestand hat. Bei einer Kündigung erhalten Sie keinerlei Zahlungen seitens der Versicherung. Aus diesem Grund ist eine sogenannte Beitragsfreistellung überlegenswert.

Alternative Beitragsfreistellung

Eine Beitragsfreistellung ist vor allem für jene Versicherungsnehmer sinnvoll, die kurzfristig die Beitragszahlungen für anderweitige Investitionen benötigen. Mit der Freistellung hat der Vertrag weiter Bestand und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz nicht. Bei beiden Varianten sind gewisse Formbedingungen einzuhalten. Nicht nur die Beitragsfreistellung muss fristgerecht beim Versicherer eingehen, auch eine Kündigung, welche 4 Wochen im Voraus beim Versicherer vorliegen muss, ist beim Versicherer einzureichen. Diese muss neben dem Namen, die Versicherungsnummer und dem Kündigungsdatum auch die Unterschrift des Versicherten beinhalten.

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