Um Hinterbliebene vor dem finanziellen Risiko im Todesfall zu schützen, kann eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Bei dieser wird anders als bei der Kapitallebensversicherung keine Altersvorsorge angespart. Vielmehr handelt es sich um eine Versicherungsart, die den Begünstigten im Todesfall des Versicherungsnehmers einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen soll. Die Versicherungsanbieter zahlen die zuvor vereinbarte Versicherungssumme nur aus, wenn der Vertragsinhaber binnen der Laufzeit verstirbt. Somit ist es den Versicherungen natürlich gelegen, das Risiko eines Todesfalls zu minimieren. Aus diesem Grund führen die Versicherungsanbieter eine Gesundheitsprüfung durch. Bei dieser wird beispielsweise gefragt, ob der Versicherungsnehmer raucht.
Erhöhte Beiträge für Raucher
Es ist kein Geheimnis, dass Raucher einen höheren Versicherungsbeitrag leisten müssen als Nichtraucher. Die Ursache liegt darin, dass Raucher einem höheren Sterberisiko unterliegen. Eine britische Studie hat gezeigt, dass Raucher, die das Genussmittel Nikotin 20 Jahre lang konsumiert haben, ein 52-prozentiges Risiko haben, verfrüht zu sterben.
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