Risikolebensversicherung – wer bekommt das Geld?

Unbekannte Person

Mit einer Risikolebensversicherung sollen die Bezugsberechtigten im Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert sein. Dem Versicherungsnehmer steht es dabei frei, wer als Empfänger der Auszahlung eingetragen wird. Oftmals werden jedoch Familienangehörige in die Versicherung eingetragen. Der Versicherungsnehmer möchte seine Familie im Normalfall finanziell schützen. Vor allem Alleinverdiener schließen eine etwaige Versicherung in der Höhe der finanziellen Belastungen ab. Dabei fließen nicht nur laufende Kredite in die Berechnung ein, auch versucht der Versicherungsnehmer die Lebenshaltungskosten seiner Familie abzudecken.

In welchem Fall zahlt die Versicherung nicht?

Prinzipiell kann es sich die Versicherung vorbehalten, die Versicherungsprämie nicht auszuzahlen. Dazu müsste der Versicherungsnehmer eine Vertragsverletzung begangen haben. Dies ist der Fall, wenn vorherige Erkrankungen verschwiegen wurden. Eine solche Zahlungsverweigerung ist von der bezugsberechtigten Person unabhängig. Nicht personenunabhängig ist jedoch die Verweigerung bei Mord. Tötet die bezugsberechtigte Person den Versicherungsnehmer, steht dieser keine Prämie mehr zu.

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