Voraussetzung, damit eine Risikolebensversicherung im Falle eines Selbstmordes greift, ist, dass die Versicherung zum Zeitpunkt des Freitodes mindestens drei Jahre Bestand hat. Andernfalls zahlen die Anbieter von Risikolebensversicherungen nicht. Die genaue Frist ist in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Im Falle eines gewaltsamen Todes wird die Versicherungsprämie in der Regel erst nach den polizeilichen Ermittlungen ausbezahlt. Kommt allerdings heraus, dass der eingetragene Bezugsberechtigte die Tat begangen hat, erfolgt keine Auszahlung der Leistung.
Risikolebensversicherung Suizid
Grundsätzlich zahlen die Versicherungsunternehmen, die Risikolebensversicherungen anbieten, auch im Falle eines Suizides. Jedoch ist zu beachten, dass die Versicherungssumme bei einem Freitod des Versicherungsnehmers nur unter bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt wird. Dazu weisen die Verträge von Risikolebensversicherung in der Regel eine sogenannte Selbsttötungsklausel auf. Diese besagt, dass die Versicherung eine bestimmte Zeit Bestand haben muss, bevor das Unternehmen im Falle eines Selbstmordes die Versicherungssumme an die Begünstigten ausbezahlt. In der Regel sind drei Jahre Vertragslaufzeit Voraussetzung, um unter diesen Umständen eine Auszahlung zu erhalten.
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