Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?

Spielwürfel fallen

Eine Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen, falls der Versicherte vor Ablauf der Vertragslaufzeit verstirbt.

Somit wird die Versicherungsprämie also nur im Todesfall des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Bevor die Begünstigten eine Auszahlung erhalten, prüfen die Versicherungsgesellschaften allerdings, ob überhaupt ein Anspruch auf die Prämie besteht. In der Regel ist dies der Fall, wenn der Versicherungsnehmer eines natürlichen Todes oder bei einem Unfall stirbt. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen die Versicherungsgesellschaften keine Leistungen an  die Hinterbliebenen auszahlen. Beispielsweise zahlt die Versicherungsgesellschaft nicht, wenn der Versicherte schwere Vorerkrankungen verschwiegen hat. In diesem Fall muss der Tod des Versicherungsnehmers auch nicht in Zusammenhang mit dieser Erkrankung stehen. Allein die Vertragsverletzung reicht aus, damit die Versicherungsgesellschaft von ihren Verpflichtungen zurücktreten kann.

Sonderfall Selbstmord

Eine Regelung bezüglich eines Selbstmordes kann bei den Versicherungen unterschiedlich ausfallen. Oftmals zahlen die Gesellschaften die vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn die Versicherung zum Zeitprunkt des Selbstmordes mindestens drei Jahre Bestand hatte. Andere Versicherer schließen die Leistung im Falle eines Selbstmordes völlig aus. Dies ist in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungen nachzulesen.

Sonderfall Mord

Verstirbt der Versicherungsnehmer gewaltsam durch einen Mord, behält sich die Versicherungsgesellschaft vor, die polizeilichen Ermittlungen abzuwarten. Ist der Mord aufgeklärt und der Begünstigte ist nicht für den Tod des Versicherungsnehmers verantwortlich, ist eine Auszahlung der Versicherungsprämie kein Problem. Ist der Bezugsberechtigte jedoch der Mörder, behält die Versicherungsgesellschaft die Leistung ein.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*