Die Auszahlung der Versicherungsprämie aus einer Risikolebensversicherung erfolgt grundsätzlich erst nach dem Todesfall des Versicherungsnehmers. Es muss also ein Nachweis des Todes vorliegen. Dieser ist im Normalfall in Form einer Sterbeurkunde zu erbringen. Diesen müssen die Bezugsberechtigten bei der betreffenden Versicherung einreichen. Ein Verwandtschaftsverhältnis spielt dabei keine Rolle. Die Versicherungssumme oder auch Todesfallsumme wird an die Bezugsberechtigten, die der Versicherungsnehmer zuvor bestimmt hat, ausbezahlt.
Dauer der Auszahlung
Damit das Versicherungsunternehmen im Falle eines Todes die Versicherungssumme möglichst schnell ausbezahlt, sollten Sie als Begünstigte die entsprechenden Unterlagen möglichst zügig einreichen. Die meisten Versicherungsanbieter verlangen als Nachweis den Versicherungsschein, den Totenschein sowie die amtliche Sterbeurkunde. Damit die Dokumente auch wirklich ankommen, sollten diese per Einschreiben versendet werden.
Zahlt die Versicherung immer?
Die Anbieter einer Risikolebensversicherung zahlen grundsätzlich bei jedem Todesfall. Jedoch gibt es die Besonderheit, dass der Vertrag bei einem Suizid mindestens drei Jahre bestehen muss. Begeht die bezugsberechtigte Person einen Mord am Versicherungsnehmer hingegen, fällt der Anspruch auf eine Auszahlung weg. Diese beiden Sonderfälle sind bei einer Auszahlung grundsätzlich zu beachten. Weiterhin kann sich das Versicherungsunternehmen vorbehalten, die Versicherungsleistungen nicht zu erbringen, falls der Versicherungsnehmer hinsichtlich seines Gesundheitszustandes gelogen hat.
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