Wie wird eine Risikolebensversicherung versteuert?

Steuer bei der Risikolebensverischerung

Eine Risikolebensversicherung kann in der Steuer grundsätzlich als Aufwand abgesetzt werden. Jedoch kann sich die Versicherung im Todesfall für den Hinterbliebenen als nachteilig gestalten. Aus diesem Grund ist vor dem Abschluss der Versicherung zu klären, wie die Versicherungsprämie im Todesfall des Versicherungsnehmers erfolgen soll. Gerade bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften können erhebliche Kosten aufgrund der Erbschaftssteuer entstehen. Um eine solch‘ unschöne Überraschung zu vermeiden, kann eine Versicherung über Kreuz geschlossen werden. Sichern sich Partner gegenseitig ab, werden also Kosten in Form von Steuern gespart.

Risikolebensversicherung versteuern

Eine Risikolebensversicherung ist gerade für junge Familien, die sich gerade eine Immobilie finanziert haben, eine gute Sache. Die finanzielle Belastung ist bereits für Paare schon hoch, verstirbt aber einer der Kreditnehmer, zieht das oft den finanziellen Ruin mit sich und das zuvor finanzierte Eigenheim wird in einer solchen Situation nicht selten zwangsversteigert. Wurde eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, können die Hinterbliebenen mit der Versicherungssumme die bestehenden Verbindlichkeiten tilgen und geraten nicht in die missliche Lage, das aufgebaute Leben hinter sich zu lassen.

Wie wird eine Risikolebensversicherung steuerlich behandelt?

Grundsätzlich können Versicherungen, die der Vorsorge dienen, von der Einkommenssteuer als Aufwand abgesetzt werden. Fraglich ist jedoch, was passiert, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt? Gerade bei nicht verheirateten Paaren kann durch die Auszahlung der Versicherungssumme eine nicht unerhebliche Erbschaftssteuer anfallen. Jedoch gibt es einen Trick, mit dem eine zu zahlende Erbschaftsteuer umgangen wird. Man spricht in einem solchen Fall von einer Überkreuzversicherung. Versichert nicht der Mann seinen Tod, sondern die Frau, bekommt sie in seinem Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme. Das gleiche Vorgehen funktioniert natürlich ebenso umgekehrt. Damit zahlt der Versicherungsnehmer die Beiträge, die versicherte Person ist aber der Lebensgefährte bzw. die Lebensgefährtin.

 

 

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